Liebe Bewohnerinnen und Bewohner,

die gesetzlichen Regelungen zur Corona-Pandemie durchlaufen derzeit eine sehr dynamische Entwicklung. So hat die Bundesregierung entschieden, die noch bestehenden Regelungen für das Gesundheitswesen unter Zugrundelegung der aktuellen Entwicklung der Pandemie mit Wirkung vom 1. März 2023 vorzeitig aufzuheben. Gleichzeitig wird das Land NRW die Corona-Schutz-Verordnung ersatzlos streichen.

Was bedeutet dies nun im Einzelnen für unser Haus und Sie als Bewohnerinnen und Bewohner?

  1. Alle Pflichten zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (FFP-2-Maske oder medizinische Maske für Mitarbeitende und Bewohnerinnen und Bewohner werden aufgehoben. Lediglich Menschen, die als Besucher unsere Tagespflegen betreten sind noch verpflichtet, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Nachrichtlich möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese Pflicht auch für Besuche in Krankenhäusern bestehen bleibt.
  • Es gibt im Falle einer Covid-19-Infektion keinerlei Pflicht mehr zur Isolierung oder andere Quarantäneregelungen. Dies bedeutet, dass ein Mensch mit einer Corona-Infektion frei bewegen kann.
  • Es existieren keinerlei Testpflichten mehr, weder für Mitarbeitende noch für Bewohnerinnen und Bewohner oder Besucher unserer Tagespflegen. Dies ist letztlich auch die logische Konsequenz, wenn es für Menschen mit einer Corona-Infektion keinerlei Einschränkungen mehr gibt. Dies bedeutet aber auch, dass wir keine Testungen mehr auf eine Infektion mit dem Covid-19-Virus durchführen werden.

Diese Entscheidungen hat der Gesetzgeber im Rahmen einer Risikoabwägung getroffen und damit für Einschränkungen von Rechten – auch Entscheidungen zu Einschränkungen in Regelungen des Hausrechts – kaum noch Spielraum gelassen. Insofern werden wir die Regelungen des Gesetzgebers auch in unseren Häusern konsequent umsetzen.

Gleichzeitig können Sie sich vorstellen, dass die letzten drei Jahre im Hinblick auf unsere Entscheidung ihre Spuren hinterlassen haben. Deshalb möchte ich Sie bitten, folgende Empfehlungen nach Möglichkeit umzusetzen:

Sollten Sie eindeutige Erkältungssymptome aufweisen bzw. sich aufgrund dieser Symptome krank fühlen, möchte ich Sie weiterhin darum bitten, auf einen Besuch des Speisesaals und von Veranstaltungen zu verzichten. Auch möchte ich Ihnen empfehlen, in diesem Fall einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, wenn Sie sich in unseren Häusern bewegen.

Selbstverständlich steht es Ihnen weiterhin frei zu entscheiden, auch ohne Krankheitssymptome einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, um sich oder andere zu schützen. Und natürlich stellen wir Ihnen unverändert die Möglichkeiten zur Händedesinfektion an den Eingängen zu unseren Häusern und im Speisesaal dauerhaft zur Verfügung.

Ich kann Ihnen versichern, dass es sich nach sehr intensiven drei Jahren merkwürdig anfühlt, dass nun alles vorbei sein soll. Gleichzeitig halte ich aber diese Entscheidung des Gesetzgebers für konsequent und richtig, da die Entwicklung der Pandemie in den letzten Monaten die Eingriffe des Staates nicht mehr rechtfertigen konnten. Gerade wir im Gesundheitswesen waren länger als alle anderen von zum Teil massiven Einschränkungen betroffen und es war für uns nicht mehr nachzuvollziehen, dass man sich überall völlig frei bewegen konnte aber in Einrichtungen des Gesundheitswesens ein „Schutzwall“ aufgebaut werden sollte. Oftmals wurde die Verhältnismäßigkeit von Rechtseingriffen diskutiert. Die jetzt getroffenen Entscheidungen des Gesetzgebers sind aus meiner Sicht geeignet, erforderlich und angemessen, so dass die nun getroffene Regelung verhältnismäßig ist. 

Und vor allem wünsche ich mir, dass ich mich in Sachen Corona möglichst nie wieder an Sie wenden muss.

Herzliche Grüße Ihr
Michael Penning